Die Arbeitsgruppe Planung & Umwelt der SP Wetzikon nimmt Stellung zu den erneuten Zusatzkrediten für den Gestaltungsplan Schönau und die Gewässerraumfestlegung. Wetzikon tut sich mit Gestaltungsplänen offenbar sehr schwer und muss sich nicht zum ersten Mal vom Kanton dreinreden lassen. Das treibt nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern führt auch zu unliebsamen zeitlichen Verzögerungen.

Bezugnehmend auf einen Stadtratsbeschluss vom 18.11.2020, mit welchem nun bereits zum dritten Mal ein Nachtragskredit genehmigt wurde, beleuchtete der Zürcher Oberländer am 29.12.2020 die lange Geschichte rund um den Gestaltungsplan Schönau. Nötig wurde dieser Zusatzkredit, weil der Kanton Zürich den Gestaltungsplan zur erneuten Überarbeitung an die Stadt zurückgewiesen hatte. Die SP Wetzikon sieht sich damit in ihrer wiederholten Kritik am Vorgehen des Stadtrates zur Festlegung sowohl des Gestaltungsplans wie auch des Gewässerraums bestätigt.

Die SP Wetzikon verfolgt das Projekt Schönau schon seit Jahren und hat dabei zahlreiche Einwendungen, Vorschläge und Kritiken angebracht. Letztmals wurde im ZO vom 25. Mai 2020 im Zusammenhang mit der Festlegung des Gewässerraums unter dem Titel „Missachtung des Volkswillens“ darüber berichtet. Die massive Verteuerung bei der Erstellung des Gestaltungsplans um mehr als das Dreifache kann nicht dem Kanton angelastet werden, der sich mit seinen Einwänden an die geltenden Gesetze und Vorschriften hält und dafür sorgt, dass die nötige Qualität gesichert wird. Die Kostenexplosion wurde vielmehr durch das mangelhafte Vorgehen seitens der Stadt Wetzikon verursacht. Die Problematik erinnert an die Abläufe bei anderen Gestaltungsplänen.


Beschluss des Souveräns nicht berücksichtigt
Gemäss räumlichem Entwicklungskonzept Wetzikon von 2010 ist es für die Lebensqualität in einer Stadt wie Wetzikon wichtig, dass in unmittelbarer Nähe zu den Wohnquartieren grüne, öffentlich zugängliche Freiräume existieren, welche die Funktion von Begegnungsorten übernehmen können und den Verlust an Grünraum in den Wohnquartieren auszugleichen vermögen. Dazu wurde das sogenannte Fjordkonzept Wetzikon beschlossen.

Das Vorgehen zur Umsetzung dieses Konzeptes beim Gestaltungsplan Schönau entsprach keineswegs dem üblichen Ablauf. Bevor man sich an einen Gestaltungsplan macht, hätten zuerst der Gewässerraum und die Denkmalbestimmungen festgelegt werden müssen.

Die SP Wetzikon machte schon in ihrer Einwendung im Oktober 2018 auf diesen Umstand aufmerksam. Sie verwies auch darauf, dass mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung im September 2013 viele andere Aspekte hätten berücksichtigt werden müssen. Dieser Beschluss ist immer noch in Kraft. Unter anderem verlangten die Stimmberechtigten eine tiefere Ausnützung des Areals, dass die Grünräume maximal erhalten werden und die Fabrik freigestellt bleibt. Lauter Forderungen, die im städtischen Gestaltungsplan fehlen.

Der Weiher, der das Areal begrenzt, ist für die Schönau ein tragendes Element. Er versorgte einst die Fabrik mit dem nötigen Strom und ist heute ein wichtiges Puzzleteil im Fjord-Konzept. Schon anlässlich der Festlegung seines Gewässerraumes kam es zu Unstimmigkeiten. Der Wetziker Stadtrat bezeichnete das Gebiet der Schönau dabei fälschlicherweise als bereits «dicht bebaut». So, als könnte bei der Festsetzung des Gewässerabstandes davon ausgegangen werden, dass der Gestaltungsplan bereits in
Kraft und das Areal überbaut sei.


Chancen für eine gelungene Gestaltung der Schönau
Die SP Wetzikon erwartet nun, dass es der Stadt zusammen mit dem Kanton gelingt, einen Gestaltungsplan zu erarbeiten, der allen gesetzlichen Vorgaben entspricht und einen positiven Beitrag leistet für ein mit den umliegenden Quartieren vernetztes Areal. Damit soll eine klimaschonende, sorgfältige freiräumlich und städtebaulich wie auch sozial zufriedenstellende Entwicklung der Stadt gefördert werden. Einer Stadt mit bedeutendem kulturellem Erbe, beachtenswertem zeitgenössischem Kulturschaffen und höchster Lebensqualität.

Dazu gehören auch die Gestaltung der öffentlichen Räume, eine gute Durchwegung für den Fuss- und Radverkehr, eine gestalterisch hochwertige Architektur sowie eine ökologisch vorbildliche Bauweise. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob das Parkwäldchen auf dem Keltengrabhügel (im juristischen Sinne kein Wald, sodass auch keine Waldabstände beachtet werden müssten) nicht besser vor negativen Einflüssen durch umliegende Bauten geschützt werden kann.

Die SP Wetzikon fordert den Stadtrat auf, die Stadtplanung in Zukunft mehr zu gewichten und weitsichtiger zu gestalten. Wie das Zentrum Oberwetzikon beweist, lassen sich Fehler und Versäumnisse nachträglich kaum mehr korrigieren. 

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