Motion Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse

Motion von Daniela Oriet vom 9. Juni 2024.

Grünflächen sind Lebensqualität: Grünflächen stellen im Siedlungsgebiet einen wesentlichen Bestandteil für das Klima, die Erholung und die urbane Lebensqualität dar (Aufenthalt im Freien, naturnahe Spielräume, Kühlungseffekt, Biodiversität).


Der Grünflächenanteil in Wetzikon ist ungenügend: Die Grünflächenversorgung pro Einwohnerinnen und Einwohner im Wetziker Siedlungsgebiet liegt mit rund 5 m2 deutlich unter dem fachlich empfohlenen Mindestwert von 8-10 m2 und auch unter den Werten vergleichbarer Schweizer Städte.


Die Exekutive verweist auf die vielen, nahe gelegenen Erholungsmöglichkeiten im Landwirtschaftsgebiet und in den Schutzgebieten Kemptnertobel, Pfäffikersee und Drumlinlandschaft. Diese Naherholungsgebiete sind allerdings von etlichen Wohnstandorten für viele Personengruppen zeitlich schwer zu erreichen. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sind auf ausreichend Freiflächen in unmittelbarer Wohnumgebung angewiesen.


Mit der Vergrösserung und der Verdichtung des Siedlungsgebiets nehmen die innerstädtischen Grünflächen ab. 1930 wohnten auf dem Stadtgebiet 6’900 Menschen, heute hat Wetzikon 26'400 Einwohnerinnen und Einwohner. Für das Jahr 2050 prognostiziert der Kanton eine Bevölkerungszahl von 34’300 Menschen. Die Grünflächen umfassen heute rund 12,5 ha. Für den Planungshorizont 2050 müssten sie mindestens einen Umfang von 28 ha haben. Der Trend läuft momentan in die entgegengesetzte Richtung.


In den vergangenen Jahrzehnten haben sich der Grünflächenanteil sowie der städtische Baumbestand negativ entwickelt. Die Fjorde werden zugebaut, es wird verdichtet und der Versiegelungsgrad nimmt zu. Dies ist insbesondere auf die über Gestaltungspläne realisierte hohe bauliche Dichte und den Ausbau der Infrastruktur zurückzuführen.

Potenzial für Parkanlage an der Binzackerstrasse: Für Oberwetzikon wurde westlich der
Binzackerstrasse bereits 1986 eine Freihaltezone festgesetzt. Zudem läuft Ende 2028 die kantonale Konzession der Stadtwerke zur Gewinnung von Quellwasser auf diesem Areal aus. Im ganzen Gebiet sind drei Grundstücke in privatem Besitz. Die Grundstücke Kat-Nrn. 4798, 4799, 9941, 3763, 1764, 3622 und 4800 gehören der Stadt. Die heute unbebauten Flächen rund um die Grundwasserfassung Feld umfassen mehr als 10'000 m2. Eine ökologische und gestalterische Aufwertung des Geländes als Nächst-Erholungsraum ist angezeigt. Anscheinend bestehen auch Absichten, die in der Bauzone (WG 3.3) gelegenen Baugrundstücke zu entwickeln.

Aufgrund dieser Situation fordern wir den Stadtrat auf, eine Arealplanung über eine städtebauliche Studie oder eine Testplanung mit mehreren interdisziplinär zusammengesetzten Teams auszulösen. Die Planung soll mit angemessener Abstimmung mit den betroffenen GrundeigentümerInnen und Beteiligung der Bevölkerung der umliegenden Quartiere erfolgen. Dabei sind folgende Teilziele zu erarbeiten:

  1. Analyse der aktuellen Situation rund um die Grundwasserfassung Feld an der
    Binzackerstrasse und des Umfelds.
  2. Eruierung der städtebaulichen und freiräumlichen Potenziale, Risiken und Chancen.
  3. Festlegung der arealspezifischen Entwicklungsziele.
  4. Aufzeigen der bis 2050 zu erwartenden Änderungen, Entwicklungen und Umgang mit allfälligen Grundstücksverkäufen im Umfeld (Möglichkeit des Landabtausches).
  5. Vorbereitungen für die Abgabe des städtischen Lands in der WG 3.3 im Baurecht.
  6. Vorgehensplanung der konkreten Parkentwicklung unter Berücksichtigung der stadtökologischen Funktionen, der Naherholung sowie gestalterisch/städtebaulicher Aspekte.
  7. Definition des weiteren Prozesses zur Umsetzung mit einer möglichen Beteiligung der Bevölkerung.
  8. Aufnahme von Gesprächen mit GrundeigentümerInnen als Grundlage für einen städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und GrundeigentümerInnen bzw. ProjektentwicklerInnen.

 

Begründung
Die Leitideen des REK 2010 für die Quartiere Binz, Widum und Zentrum in Bezug auf die Freiräume wurden bisher nicht umgesetzt. Das Quartier Binz hat im betreffenden Strassengeviert eine Grösse von mehr als 2 ha.


Im Rahmen des Quartierplans Widum und der Entwicklungsleitbilder Widum und Binzacker wurden mehrere Grünflächen für eine öffentliche Nutzung definiert. Keine davon wurde bisher realisiert.


Wenn der Stadtrat die Inhalte des Grünraumkonzepts ernst nimmt, dann muss die Arealplanung an der Binzackerstrasse über eine städtebauliche Studie oder eine Testplanung entsprechend oben genannter Teilziele dringend angegangen werden und ein ausführungsreifes Projekt bis spätestens Ende 2028 vorliegen.

Ansprechperson zu diesem Thema

Daniela Oriet

Daniela Oriet

Mitglied Fachkommission I und Präsidentin Spezialkommission Unterwetzikon

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